
Der Sterbefall muss beim
zuständigen Standesamt
angezeigt werden. Wir erledigen für Sie diese Wege.
Folgende Dokumente werden benötigt:
Totenbeschauschein
(ausgestellt vom Totenbeschauarzt)
Personaldokumente des Verstorbenen
(soweit vorhanden) wie folgt:
- Geburtsurkunde
bzw. vor 1938 Geburts- oder Taufschein (Pfarramt)
- Meldezettel
bzw. Auszug aus dem Melderegister
- Staatsbürgerschaftsnachweis
bzw. vor 1955 Auszug aus der Heimatrolle
- Heiratsurkunde (der letzten Eheschließung)
bzw. vor 1938 Trauschein (Pfarramt)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
(sofern die Ehe geschieden wurde)
- Sterbeurkunde oder Abschrift aus dem Sterbebuch
(sofern der Verstorbene verwitwet war)
- Nachweis für einen akademischen Grad
Die Bestattungsdurchführung kann jedenfalls erst nach
Beurkundung des Todes vorgenommen werden.
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