Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt
angezeigt werden. Wir erledigen für Sie diese Wege.
Folgende Dokumente werden benötigt:

Totenbeschauschein
(ausgestellt vom Totenbeschauarzt)
Personaldokumente des Verstorbenen
(soweit vorhanden) wie folgt:

  • Geburtsurkunde
    bzw. vor 1938 Geburts- oder Taufschein (Pfarramt)
  • Meldezettel
    bzw. Auszug aus dem Melderegister
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
    bzw. vor 1955 Auszug aus der Heimatrolle
  • Heiratsurkunde (der letzten Eheschließung)
    bzw. vor 1938 Trauschein (Pfarramt)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
    (sofern die Ehe geschieden wurde)
  • Sterbeurkunde oder Abschrift aus dem Sterbebuch
    (sofern der Verstorbene verwitwet war)
  • Nachweis für einen akademischen Grad

    Die Bestattungsdurchführung kann jedenfalls erst nach Beurkundung des Todes vorgenommen werden.